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Erklärung zur Barrierefreiheit
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Die Beton Bernrieder GmbH ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.beton-bernrieder.de/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Nachfolgende Inhalte sind nicht beziehungsweise nur teilweise barrierefrei zugänglich:
1. Bild-Slider sind nur eingeschränkt über Tastatur steuerbar
3. Kontrast Hintergrund/Text teils leicht herabgesetzt
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.07.2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@beton-bernrieder.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info@beton-bernrieder.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Beton Bernrieder GmbH
Chiemseestr. 6
83022 Rosenheim
Telefon: 08031/2177-0
Telefax: 08031/2177-25
E-Mail: info@beton-bernrieder.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html